Kaum ein Startup kommt ohne ein zielgruppenorientiertes Online-Marketing aus. Dauerhaft erfolgreich sind meist nur die, die zuerst Bekanntheit schaffen, ihre Präsenz ausbauen und darauf aufbauend neue Zielgruppen erschließen. Nirgends geht das schneller und effektiver als Online. Doch was ist eigentlich alles erlaubt, wie darf ich meine Ideen umsetzen, was muss ich alles tun und wann überschreite ich die Grenze und verletze die Rechte Dritter? Auch für Startups gelten hier keine anderen Regeln als für die Old Economy.

Dominik Schmidt zeigt in seinem vier-stündigen Social Media Recht Seminar bei der Gründerszene am 14. September in Berlin die allgemeinen Grundregeln und Spezialvorschriften für Online-Marketing-Kommunikation auf und versucht ein sicheres Bauchgefühl zu vermitteln, um sich sicher durch die Wirren des Online-Rechts zu bewegen. Neben  IP- und wettbewerbsrechtlichen Grundregeln werden wie gewohnt wieder IT- und datenschutzrechtliche Leitplanken aufgezeigt und auf Gründer zugeschnittene praxisnahe Tipps und Lösungen für (rechts-)sicheres Online-Marketing vorgestellt.

Die Anmeldung zum Social Media Recht Seminar mit RA Dominik Schmidt bei der Gründerszene kann hier erfolgen: http://www.gruenderszene.de/produkte/seminare/seminar/items/social-media-recht