Ab dem 9. Januar 2015 besteht für Online-Händler in der Regel eine neue bzw. weitere Informationspflicht: Nach Artikel 14 Absatz 1 der Europäischen Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (EU-Verordnung (EU) Nr. 524/2013) müssen Online-Händler – und natürlich auch Online-Shop-App-Anbieter bzw. -Betreiber – ab dem 9. Januar 2016 neue Informationspflichten erfüllen und  u. a. auf eine neue Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) mit nachfolgendem Link zu verlinken: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Diese OS-Plattform ist derzeit dummerweise noch überhaupt nicht verfügbar bzw. soweit funktionstüchtig, dass hierüber Online-Streitbeilegungen durchgeführt werden können. Wie unter dem Link gut zu erkennen, wird die Plattform erst frühestens ab dem 15. Februar 2016 funktionstüchtig sein.

Wir gehen derzeit deshalb nicht davon aus, dass ein Verstoß dieser Informationspflicht einen angreifbaren bzw. abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt, solange die Plattform selbst noch nicht einmal funktionsfähig ist. Dennoch empfehlen wir, soweit möglich ab dem 9. Januar 2016 – spätestens jedoch ab dem 15. Februar 2016 – den nachfolgenden (kursiv gehaltenen) Text unverändert und gut lesbarunterhalb des Online-Shop-Impressums sowie innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einzubinden:

„Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird nach deren Inbetriebnahme, mit der ca. ab dem 15. Februar 2016 zu rechnen ist, unter folgendem Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr.“