Google hat einen neuen Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung bei Google Analytics bereitgestellt.

Bereits in der Vergangenheit hatte Google für Nutzer, die auf ihren Webseiten oder Apps Google Analytics eingebunden haben, einen Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung bei Google Analytics bereitgestellt. Dieser war insbesondere mit den deutschen Datenschutzbehörden abgestimmt, bezog sich aber teilweise auf die sogenannte Safe Harbor-Vereinbarung. Diese wurde aber vom Europäischen Gerichtshof bekanntlich gekippt und konnte deshalb nicht mehr als Grundlage einer Datenübermittlung von personenbezogenen Daten auf Server von Google in die USA dienen.

Vor wenigen Tagen hat Google deshalb für Google Analytics-Kunden einen neuen, aktualisierten Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung bei Google Analytics veröffentlicht, der sich nicht mehr auf die Safe Harbor-Vereinbarung bezieht. Sofern Sie bereits Google Analytics nutzen oder ein Account für Google Analytics angelegt haben und Sie davon ausgehen, dass das deutsche Datenschutzrecht auf Ihre Verwendung von Google Analytics anwendbar ist, sollten Sie diesen Vertrag verwenden. Weitere Einzelheiten können Sie dem Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung bei Google Analytics und den dort enthaltenen Ausfüllhinweisen entnehmen. Der Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung bei Google Analytics ist hier abrufbar.